Drahtzug verfügt über eine Personalkommission (PEKO), die sich aus Angestellten und Mitarbeitenden zusammensetzt. Sie vertritt alle Angestellten und Mitarbeitenden, die in einem arbeitsrechtlichen Anstellungsverhältnis mit dem Verein Werkstätte Drahtzug stehen oder eine Kunstateliervereinbarung haben. Ausgenommen sind die Mitglieder der Geschäftsleitung. Die PEKO befasst sich mit allgemeinen Fragen rund um Anstellungs- und Arbeitsbedingungen und berät auf Anfrage Mitarbeitende sowie Angestellte in arbeitsrechtlichen Fragen oder Konflikten. Die Kommission wird durch die üblichen internen Informationsmedien umfassend und frühzeitig über die Absichten und Entscheidungen der Geschäftsleitung informiert – sowohl zu den nachfolgend aufgezählten Aufgabenbereichen 1 bis 8 sowie zu den Auswirkungen des Geschäftsherganges auf die Beschäftigung und die Beschäftigten. Der PEKO steht ein Antragsrecht an die Geschäftsleitung zu den Aufgabenbereichen 2 bis 8 zu.