AGB

AGB

AGB Produkte

Zweck und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen dem Ver-ein Werkstätte Drahtzug (nachfolgend Drahtzug) und dem Käufer.

Lieferumfang
Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt in Übereinstimmung mit den Verkaufsunterlagen. Geringfügige Änderungen in der Gestaltung bleiben vorbehalten. Bei den Produkten handelt es sich um Einzelanfertigun-gen, leichte Abweichungen von den Produkteabbildungen und –angaben können vorkommen und stellen keinen Mangel dar.

Preis
Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Versandkosten werden dem Käufer nach Aufwand verrechnet.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird dem Käufer mit der bestellten Ware zugestellt. Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen mittels Post- oder Banküberweisung netto in Schweizer Franken zahlbar.

Zeitpunkt der Lieferung
Die bestellten Produkte werden per Paket und in der Regel innerhalb weniger Tage verschickt. Da es sich um handwerklich hergestellte Produkte handelt, kann sich die Lieferung insbesondere bei grösseren Mengen verzögern. Über grössere Verzögerungen werden die Käufer per E-Mail infor-miert. Erfolgt der Versand in Teillieferungen, werden dem Käufer die Versandkosten nur einmal berechnet.
Eine Haftung für verspätete Lieferung ist ausgeschlossen.

Versand und Gefahrtragung
Die Produkte werden beim Versand kontrolliert und handelsüblich verpackt.
Gefahr und Risiko bezüglich verschickter Produkte gehen mit Versandaufgabe auf den Käufer über.

Mängel und Haftung
Offenkundige Mängel sind dem Drahtzug sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen seit Eingang der Lieferung zu melden. Versteckte Mängel sind dem Drahtzug umgehend nach der Entdeckung zu melden. Der Drahtzug wird den Mangel kostenlos beheben oder dem Käufer gleichwertigen Ersatz liefern.
Kann der Drahtzug innert nützlicher Frist den Mangel weder beheben noch gleichwertigen Ersatz liefern, ist der Käufer berechtigt, den Kauf rückgängig zu machen oder eine Preisreduktion zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zur Verfügung des Drahtzug bereit zu halten.

Rücksendung
Der Käufer ist dazu berechtigt, zugestellte Produkte innerhalb von 14 Tagen seit Empfang in einwandfreiem Zustand auf eigene Kosten zurückzusenden. Damit entfällt die Pflicht zur Bezahlung des Kaufpreises.

Geistiges Eigentum
Das Kopieren sowie jede andere Reproduktion der angebotenen Produkte sind nicht gestattet. Produkt- und Designideen, Abbildungen und sonstige Unterlagen bleiben das geistige Eigentum des Drahtzug.

Anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.

Verabschiedet GL-Sitzung vom 12.12.2016

AGB Dienstleistungen

Zweck und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stützen sich auf eine schriftliche Auftragsbestätigung, welche auf dieses Dokument verweist. Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Kunden von Dienstleistungen und dem Verein Werkstätte Drahtzug (nachfolgend Drahtzug). Sie bilden integralen Vertragsbestandteil, so-weit die schriftliche Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung enthält.

Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Wünscht der Kunde eine Änderung der verein-barten Leistungen, so ist der Drahtzug dazu berechtigt, den Preis im Umfange der Mehrleis-tung anzupas-sen.

Materialbestellung bei Dritten
Wird vereinbart, dass der Drahtzug bei Dritten Material bestellt, so ist er berechtigt die Kosten dem Kunden mit einem angemessenen Aufschlag weiter zu verrechnen, es sei denn, die Bestellung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.

Materialeingang
Der Drahtzug ist berechtigt, Materiallieferungen unbesehen entgegenzunehmen. Innerhalb von zwei Werkta-gen nach deren Eingang wird durch den Drahtzug geprüft, ob Inhalt und Umfang der Lieferung mit den Lie-ferdokumenten und den Lieferinformationen des Kunden übereinstimmen. Abweichungen sowie Beschädi-gungen der Verpackungen oder des Inhaltes werden dem Kunden unverzüglich gemeldet.

Lagerung von Material
Der Drahtzug ist dazu berechtigt, sämtliches Material an einem Ort seiner Wahl aufzubewahren, sei es in den Räumlichkeiten des Drahtzug oder in einem externen Lager.

Arbeitsausführung
Der Drahtzug erbringt die in der individuellen Auftragsbestätigung definierten Leistungen. Er ist dazu berech-tigt, für die Ausführung der Arbeiten externe Arbeitskräfte beizuziehen.

Annahmeverzug
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die fertiggestellte Ware innert fünf Werktagen seit Empfang der Fertigstel-lungsanzeige abzuholen oder abholen zu lassen, sofern nicht ein Versand durch den Drahtzug vereinbart wurde. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist der Drahtzug dazu berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden an einem Ort seiner Wahl einzulagern oder zu hinterlegen.

Verantwortung für Transporte
Sind die Waren durch den Drahtzug zu versenden oder auszuliefern, so hat der Kunde für alle damit verbun-den Kosten direkt gegenüber dem Transporteur einzustehen. Der Kunde haftet für alle Ansprüche, die der in seinem Namen beauftragte Transporteur im Zusammenhang mit dem Versand bzw. der Auslieferung der Ware geltend macht.
Der Drahtzug trägt keine Gefahren und Risiken für Transporte, die er nicht selbst durchführt. Er haftet na-mentlich nicht für Schäden, welche vor Eintreffen des gelieferten Materials beim Drahtzug oder beim Ver-sand nach Übergabe an einen Transporteur entstanden sind.

Mängelrüge
Das Ergebnis der Arbeit ist durch den Kunden nach Fertigstellung bzw. Auslieferung der Ware zu prüfen. Allfällige Mängel sind dem Drahtzug unverzüglich zu melden. Die Ausführung der Arbeit gilt als genehmigt, wenn innerhalb von 10 Tagen seit Fertigstellung bzw. Auslieferung keine Mängelrüge erfolgt ist.

Haftung
Der Kunde hat vollumfänglich selbst dafür einzustehen, wenn die vereinbarten Arbeiten mangels genügen-der Quantität, Qualität oder Rechtzeitigkeit des von ihm oder von seinem Lieferanten zur Verfügung gestell-ten Materials oder aufgrund des Fehlens von durch ihn zu liefernden Informationen nicht vertragskonform ausgeführt werden können. Der Drahtzug ist in diesen Fällen in keiner Art und Weise haftbar.
Der Drahtzug leistet Nachbesserung bei Mängeln, die von ihm verursacht wurden. Eine darüber hinausge-hende Verpflichtung des Drahtzug besteht nicht. Jedoch ist er dazu berechtigt, namentlich wenn die Nach-besserung übermässige Kosten verursachen würde, an deren Stelle Minderung zu verlangen. Wandelung ist ausgeschlossen.
Die Haftung des Drahtzug gegenüber dem Kunden ist beschränkt auf direkte Schäden, die von ihm grobfahr-lässig oder absichtlich verursacht worden sind. Als direkte Schäden gelten ausschliesslich die Wiederbe-schaffungskosten von beschädigtem Material.

Datenschutz
Der Drahtzug verpflichtet sich, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet, soweit dies nicht zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. Im Übrigen sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz anwendbar.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Drahtzug kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Über wesentliche materielle Änderun-gen wird der Kunde in geeigneter Form informiert. Im Falle von Änderungen eines Vertragsbestanteils zum Nachteil des Kunden ist dieser berechtigt, den Vertrag innert 14 Tagen seit Zustellung der Benachrichtigung auf das Datum des Wirksamwerdens der neuen Vertragsbedingungen schriftlich zu kündigen.

Anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.

Verabschiedet GL-Sitzung vom 12.12.2016

AGB Officedienstleistungen

Zweck und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stützen sich auf eine schriftliche Vereinbarung, welche auf dieses Dokument verweist. Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Kunden von Officedienstleistungen (Auftraggeber) und dem Verein Werkstätte Drahtzug (nachfolgend Drahtzug, Beauftragter). Sie bilden integ-ralen Vertragsbestandteil, soweit die schriftliche Vereinbarung keine abweichende Regelung enthält.

Auftragserfüllung
Der Drahtzug erbringt die in der individuellen Auftragsvereinbarung mit dem Auftraggeber definierten Dienst-leistungen. Er führt die vom Auftraggeber erteilten Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften aus. Der Drahtzug ist dazu berechtigt, für die Ausführung der Aufträge externe Arbeitskräfte beizuziehen.

Mitwirkung des Auftraggebers und Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu tun und nichts zu unterlassen, damit der Beauftragte seinen Auf-trag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowie der ihm obliegenden Sorgfalt sachgerecht erfüllen kann. Insbesondere hat er dem Beauftragten unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Beauftragen eine angemessene Bearbei-tungszeit zur Verfügung steht. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, den Beauftragten über alle Ge-schäftsvorfälle zu informieren, welche der Beauftragte zwecks ordnungsgemässer Erfüllung des Auftrages kennen muss. Er verantwortet alleine die inhaltliche Korrektheit der durch den Beauftragten zu bearbeiten-den geschäftlichen Vorfälle, insbesondere in Bezug auf den Inhalt von Gesuchen an die Kostenträger.

Ort der Auftragserfüllung
Der Beauftragte erbringt seine Leistung in der Regel an seinem Sitz. Wird die Leistung am Sitz des Auftrag-gebers erbracht, sind dem Beauftragten die Reisezeiten zum üblichen Stundenansatz zu entschädigen.

Auslieferung der Daten
Der Beauftragte stellt dem Auftraggeber die Ergebnisse seiner Arbeit ohne anderslautende Vereinbarung in digitaler Form zu. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die Daten an die zuständigen Behörden und Stellen weiterzuleiten. Insbesondere ist es Sache des Auftraggebers, die Gesuche und Abrechnungen an Kostenträger und Behörden fristgerecht einzureichen.

Haftung
Der Beauftragte haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden, die er grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Jede weitergehende Haftung, gleichgültig unter welchem Titel diese geltend gemacht wird, ist ausgeschlossen. Der Beauftragte übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen. Er ist insbesondere nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Betreiber von Telekommunikations- und Internet-Diensten verursacht werden.

Honorierung
Die vom Beauftragten erbrachten Dienstleistungen sind vom Auftraggeber nach Massgabe der vertraglich vereinbarten Entschädigung zu honorieren. Wünscht der Auftraggeber eine Änderung, Anpassung oder Er-gänzung des Auftrages oder ändern die für die Erfüllung des Auftrages massgeblichen äusseren Anforde-rungen, kann der Beauftragte die Preise anpassen. Der Beauftragte ist dazu berechtigt, die Preise jeweils bis spätestens Ende September per 1. Januar des Folgejahres neu zu offerieren.
Der Beauftragte behält sich vor, das Erbringen der Dienstleistung von der vollständigen Bezahlung der fälli-gen Honorare und von der Leistung von Vorschüssen abhängig zu machen.

Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Der zwischen dem Auftraggeber und dem Beauftragten abgeschlossene Vertrag beginnt mit der Unterzeich-nung der Vereinbarung und endet mit dem vereinbarten Zeitablauf, der vollständigen Auftragserfüllung oder durch Kündigung. Die Vereinbarung kann beidseitig mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf jedes Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Geheimhaltung
Der Beauftragte ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten des Auftraggebers, die nicht ohnehin allgemein bekannt sind, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Auftragsver-hältnisses unbefristet weiter. Der Beauftragte ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit er hierzu durch Gesetz oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Drahtzug kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Über wesentliche materielle Änderun-gen wird der Kunde in geeigneter Form informiert. Im Falle von Änderungen eines Vertragsbestanteils zum Nachteil des Kunden ist dieser berechtigt, den Vertrag innert 14 Tagen seit Zustellung der Benachrichtigung auf das Datum des Wirksamwerdens der neuen Vertragsbedingungen schriftlich zu kündigen.

Anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.

Verabschiedet GL-Sitzung vom 12.12.2016

Wir freuen uns
über jede Spende

Jetzt spenden

Mehr Einblicke & News?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und wichtige Neuigkeiten, spannende Interviews, freie Plätze sowie inspirierende Einblicke landen regelmässig direkt in Ihrer Mailbox!